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Einfache Buchführung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)​

nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Sie haben einen kleinen Gewerbebetrieb, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder sind Freiberufler und müssen für das Finanzamt Aufzeichnungen machen?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Statt einer aufwendigen und teuren Doppelten Buchführung genügt oft die Einfache Buchführung, die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz.

Sie beschränkt sich auf die Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben. Eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Aufzeichnungen und Auswertungen sind nicht erforderlich.

Wir unterstützen Sie bei der Abgabe der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist ausreichend für:

tractor
Freiberufler
Gewerbe 1

Landw. Betriebe

Freiberufler

Gewerbebetriebe

u.a. bis ca. 25 ha Nutzfläche

uneingeschränkt (keine Umsatzgrenze)

bis 800.000 € Umsatz
oder 80.000 € Gewinn

Bereiche: Handwerk, Dienstleistungen, Handel,  Energieerzeugung, Landwirtschaft, etc.

Lohnbuchhaltung

Wir führen Ihre Lohnkonten für:

  • Angestellte (Festgehalt)
  • Arbeiter (Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden)
  • Minijobber (Dauerbeschäftigte und Saisonarbeitskräfte)

und berechnen Lohn, Lohnsteuer und notwendige Abgaben.